Das Artenschutzrecht gilt als eines der Nadelöhre jeder größeren Projektentwicklung. In dem Grundlagen-Seminar werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung insbesondere die Verbote und die Privilegierungsregelungen des besonderen Artenschutzrechts beleuchtet, Anforderungen an CEF- und FCS-Maßnahmen sowie Möglichkeiten ihrer rechtlichen Sicherung behandelt und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten erläutert. Auch auf die artenschutzrechtlichen Sonderregelungen für Windenergieanlagen (§§ 45b ff. BNatSchG), das allgemeine Artenschutzrecht und das Umweltschadensrecht (Biodiversitätsschaden) wird eingegangen. Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V. GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
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